Ein Wandel in Sicht?
Heute morgen waren Facebook und Google mal wieder auf der Titelseite der Printausgabe der Süddeutschen anzutreffen. Doch dieses Mal geht es in der Meldung um die Macht des Verbrauchers. Denn beide Seiten sind auf den Druck der Internetcommunity beim Thema Datenschutz eingegangen. Oder treffender: Sie haben angekündigt, darauf einzugehen. Was daraus wird, werden wir wohl noch sehen. Hier einige Zitate aus der Süddeutschen…
Die Nutzer haben gesprochen – und Facebook gibt nach. „Wir haben das Feedback wahrgenommen“, schrieb der Chef der großen Internetseite, Mark Zuckerberg, jetzt in der amerikanischen Tageszeitung Washington Post. Was Zuckerberg „Feedback“ nannte, war nicht weniger als massiver Druck von Millionen Nutzern. Und die Reaktion des Managements der Website kann man getrost als hektisches Zurückweichen beschreiben. […] In Kürze sollen neue Funktionen in die Software eingebaut werden, mit denen die Surfer die Zugriffe auf ihre Daten besser kontrollieren können.
Auch Google bewegt sich: Neal Mohan, Vizechef für Produktentwicklung des Konzerns, offenbart nun in einem Firmenblog […], wie seine Firma Kosten und Gewinne des Kleinanzeigengeschäfts aufteilt. Etwa zwischen dem eigenen Konzern und den Seitenbetreibern, auf deren Internetauftritten Werbung erscheint. Der Blogeintrag ist eine kleine Revolution der Offenheit. […]
Google wie auch Facebook können sich dem Druck von Verbraucherschützern und Kunden nicht dauerhaft entziehen. […] Die Erkenntnis, dass es sich im Netz lohnt, für das eigene Interesse und das Recht an den eigenen Daten einzutreten, ist den Kunden beider Konzerne nur allzu bekannt. Es sind ausgerechnet die Produkte von Google und Facebook, die deren Kunden die Macht zur Mitsprache verleihen.
(SZ 26.05.10)
Was bisher geschah… auf Ökotest.de Hier nachzulesen:
Getestet wurden Amazon, Ebay, Facebook, Google, SchülerVZ, StudiVZ, Twitter, Xing und YouTube:
Dass der Datenschutz im Internet große Lücken hat, ist seit Langem bekannt. Unser Test zeigt, wie sich User vor ungewolltem Ge- und Missbrauch ihrer Daten schützen können.
Kaum hatten die Kollegen der Stiftung Warentest die Probleme beim Datenschutz kritisiert, da machte Facebook deutlich, dass es sich von Kritik nicht beeindrucken lässt. Die Google-Tochter, mit weltweit 400 Mio. Mitgliedern das größte soziale Netzwerk im Netz, lockerte den ohnehin lockeren Datenschutz weiter. Dass daraufhin Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner ankündigte, ihre Mitgliedschaft bei Facebook zu beenden, setzt zwar ein Zeichen, dürfte die Firma aber nicht in Angst und Schrecken versetzt haben angesichts von 399.999.999 verbleibenden Mitgliedern, 7,5 Mio. davon allein in Deutschland.
Das Datenschutzgesetz würde vor Missbrauch schützen. Aber oft wird es nicht beachtet
Dabei gibt es einen einfachen Weg zu mehr Datenschutz bei Facebook und Co: das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Es beruht auf vier Prinzipien: Zweckbindung, Erforderlichkeit, Transparenz und Datensparsamkeit.
Unter Zweckbindung versteht das Gesetz, dass personenbezogene Daten nur erhoben, gespeichert und verarbeitet werden dürfen, wenn es dafür einen rechtmäßigen Zweck gibt. Dieser kann entweder durch ein Gesetz oder eine andere Rechtsgrundlage gegeben sein. Liegt ein rechtmäßiger Zweck für eine Datenverarbeitung vor, so ist als Nächstes zu prüfen, ob sie erforderlich ist. Ein rechtmäßiger Zweck ist dafür nicht ausreichend. So ist es beispielsweise nicht erforderlich, dass ein Arbeitgeber zum Abschluss eines Arbeitsvertrags (rechtmäßiger Zweck) die privaten Interessen eines Arbeitnehmers kennt. Neben Zweckbindung und Erforderlichkeit sieht das BDSG Transparenz vor. Die ist zwar nicht ausdrücklich erwähnt, ergibt sich aber aus der Tatsache, dass eine Person, deren personenbezogene Daten gespeichert worden sind, einen Auskunftsanspruch über die gespeicherten Daten sowie über deren Herkunft hat. Das Datenschutzgesetz verlangt daher eine lückenlose Rückverfolgung der Datenübermittlung. Seit dem 1.9.2009 sind die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten sowie die Auswahl und Gestaltung von Datenverarbeitungssystemen außerdem an dem Ziel auszurichten, so wenig wie möglich personenbezogene Daten zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen. Der Grundsatz der Datensparsamkeit gilt damit für alle Aspekte des Datenschutzrechts.
ÖKO-TEST hat daher die Datenschutzerklärungen von neun großen sozialen Netzwerken und Anbietern wie Google auf die Einhaltung der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes geprüft. Außerdem wollten wir wissen, ob und wie die Datenübermittlung ins außereuropäische Ausland geregelt ist. (mehr …)